Leistungen + Antrag
Unser Leistungsspektrum im Überblick
- Individuelle Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Schule
- Stellung von Integrationskräften mit entsprechender Fachkompetenz
- Kontaktaufnahme, Vernetzung und Kooperation mit allen beteiligten Institutionen (therapeutischen Einrichtungen, Schulen, Jugend – und Sozialhilfeträgern)
- Kooperation im Bereich der Familienbetreuung
- Gemeinsame Hilfeplanung zur bestmöglichen Förderung jeden Kindes
- Verlässlichkeit durch Sicherstellung von Vertretung
- Einordnung der Betreuungsarbeit in das pädagogische und didaktische Konzept der jeweiligen Schule
- Regelmäßige Fortbildungsangebote für die Mitarbeiter
Antrag auf Schulbegleitung
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eines Kindes/Jugendlichen mit einer Behinderung oder welches von einer Behinderung bedroht ist, können einen Antrag auf Integrationshilfe zur Schulbegleitung stellen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten wird beim örtlichen Sozial- oder Jugendhilfeträger gestellt.
In der Regel fordert der Leistungsträger ein Gutachten des schul- bzw. amtsärztlichen Dienstes nach Antragseingang an. Erziehungsberechtigte können jedoch auch bereits dem Antrag ärztliche, therapeutische oder sonderpädagogische Gutachten bzw. Berichte der Schule beifügen.
Wenn alle notwendigen Unterlagen (z.B. Gutachten) vorliegen, sollte innerhalb weniger Wochen eine Entscheidung über die Kostenübernahme getroffen werden. Diese wird den Antragstellern mittels förmlichen Bescheids mitgeteilt.
Wir helfen Ihnen auf Wunsch gerne bei der Antragstellung, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.